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1. Die radikale Änderung des Richtplanes
"Seeuferweg direkt am See" konnte u.a. auch durch die Intervention der IUZ verhindert
werden (vgl. Details unter Ausgangslage).
2. Allerdings droht bereits weitere
Ungemach in Form von Initiativen (SP /EVP):
"Es ist eine Kreditvorlage zum Bau eines
durchgängigen Fussweges am Ufer des Zürichsees (Seeuferweg), soweit der See
auf Zürcher Kantonsgebiet liegt, vorzulegen. Der Seeuferweg wird nach den
gleichen Bestimmungen finanziert wie die Staatsstrassen und ist innert zehn
Jahren nach Annahme der Kreditvorlage zu realisieren.
Der Seeuferweg darf in Ausnahmefällen vom Seeufer zurückversetzt oder über
Stegbauten erstellt werden, wo dies aus Gründen des Schutzes der Landschaft,
der Tierwelt oder der Pflanzenwelt unumgänglich ist."
Damit ist die Gefahr eines umfassenden
Zürichseeweges direkt am Ufer keineswegs gebannt: Die Initiative hält sich auch nicht an
den soeben verabschiedeten Richtplan, sondern will den Seeuferweg wiederum
direkt am See erstellt haben. Ausschliesslich naturschützerische Interessen
könnten eine Verlegung bewirken nicht aber andere Interessen wie z.B.
diejenigen der Eigentümer.
Die IUZ ist gegen eine solch undifferenzierte
Art der Zürichsee-Ufernutzung und bekämpft daher diese Initiativen.
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